Eine Außerordentliche Generalversammlung unseres Erzbistums wurde am Samstag, 7. September 2019, abgehalten, um über die Zukunft des Erzbistums zu diskutieren, wie es Artikel 34 der Statuten vorsieht.
Nach Darlegung der unterschiedlichen Sichtweisen wurde die folgende Frage zur Wahl gestellt:
« Akzeptieren Sie den Akt der kanonischen Eingliederung des Erzbistums in das Moskauer Patriarchat, wie er im veröffentlichten Dokument vorgestellt wurde? ».
- Auf 186 Wahlzettel kamen 6 leere Wahlzettel und ein ungültiger, was 179 abgegebenen gültigen Stimmen entspricht.
104 haben mit Ja geantwortet (was 58,1% der abgegebenen gültigen Stimmen entspricht),
75 haben mit Nein geantwortet (was 41,9% der abgegebenen gültigen Stimmen entspricht).
Obwohl eine klare Mehrheit sich für den Vorschlag der kanonischen Eingliederung in das Moskauer Patriarchat ausgesprochen hat, reicht sie nicht aus nach Artikel 35 der Statuten, welcher die Gültigkeit der Entscheidungen von Außerordentlichen Generalversammlungen behandelt und präzisiert, dass ihre Entscheidungen mit einer Mehrheit von 2/3 der gültig abgegebenen Stimmen getroffen werden müssen“.
Der Verwaltungsrat wird in naher Zukunft die Vorgehensweise prüfen, wie in der dadurch eingetretenen Situation zu verfahren ist.